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   VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15   

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VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15 (https://dejure.org/2017,37037)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03.05.2017 - 4 K 1253/15 (https://dejure.org/2017,37037)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 4 K 1253/15 (https://dejure.org/2017,37037)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, ) und des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 -, ) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk - zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden.

    In den Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums - hier die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander - dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraums überschritten haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 -, ; BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.).

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 21.10.1992 - 6 C 12/92 -, ; BVerwG, Beschl. v. 10.10.1994, NVwZ 2000, 915, 920; BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, ).

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Soweit den Prüfern danach im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen ein Bewertungsspielraum verbleibt, hat das Gericht lediglich zu überprüfen, ob die Grenzen dieses Spielraums überschritten worden sind, weil die Prüfer etwa von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, ).

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 21.10.1992 - 6 C 12/92 -, ; BVerwG, Beschl. v. 10.10.1994, NVwZ 2000, 915, 920; BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, ).

  • BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Zum Bewertungsspielraum gehört schließlich grundsätzlich die Entscheidung des Prüfers, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, ; BayVGH, Urt. v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 -, [...]).
  • VGH Bayern, 29.12.1992 - 3 B 92.399
    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Zum Bewertungsspielraum gehört schließlich grundsätzlich die Entscheidung des Prüfers, inwieweit sich ein Fehler des Prüflings als möglicher Folgefehler auf die Bewertung der Prüfungsleistung im Übrigen auswirkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1986 - 2 CB 37/86 -, ; BayVGH, Urt. v. 29.12.1992 - 3 B 92.399 -, [...]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Er ist insbesondere berechtigt, einen gewissen, sich in vernünftigen Grenzen haltenden Überschuss an Prüfungsanforderungen festzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989, BVerfGE 80, 1, 24 f. [BVerfG 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82] und 29 f.; BVerwG, Urt. v. 29.5.2013, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 418 Rn. 26 ff. jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, ) und des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 -, ) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk - zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden.
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 45.14

    Akademische Selbstverwaltung; Berufsfreiheit; Entziehung eines Doktorgrades;

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Eine solche Chance stellt eine staatliche Ausbildung dar, deren Abschluss für die Ausübung eines bestimmten Berufs zwar nicht normativ erforderlich ist, die jedoch den Berufseinstieg erleichtern oder sich auf andere Weise vorteilhaft für das berufliche Fortkommen auswirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1992, BVerwGE 91, 24, 33 f. , Urt. v. 16.3.1994, BVerwGE 95, 237, 242 f. , Urt. v. 22.6.1994, BVerwGE 96, 136, 141 , Urt. v. 30.9.2015, BVerwGE 153, 79, Rn. 15 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Eine solche Chance stellt eine staatliche Ausbildung dar, deren Abschluss für die Ausübung eines bestimmten Berufs zwar nicht normativ erforderlich ist, die jedoch den Berufseinstieg erleichtern oder sich auf andere Weise vorteilhaft für das berufliche Fortkommen auswirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1992, BVerwGE 91, 24, 33 f. , Urt. v. 16.3.1994, BVerwGE 95, 237, 242 f. , Urt. v. 22.6.1994, BVerwGE 96, 136, 141 , Urt. v. 30.9.2015, BVerwGE 153, 79, Rn. 15 ).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    In den Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums - hier die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander - dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraums überschritten haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 -, ; BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff.).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.2017 - 4 K 1253/15
    Zu den prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, ).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 40.92

    Unentgeltlichkeit der Lehrveranstaltungen eines Privatdozenten

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

  • VG Magdeburg, 25.05.2016 - 3 A 1154/14

    Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk

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